BGH schafft Klarheit

Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit/Vorteilsnahme bei Annahme von Zuwendungen der Pharma- oder Medizinprodukteindustrie (BGH 22.06.2012, Beschluss vom 29.03.2012 – GSSt2/11 (LG Hamburg)

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Neue Hilfsmittelrichtlinie in Kraft getreten

Zum 01.04.2012 wurde durch den gemeinsamen Bundesausschuss die Hilfsmittelrichtlinie neu gefasst. Diese ist mit Ihren Inhalten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln für Krankenkassen, Vertragsärzte, Versicherte und auch Leistungserbringer verbindlich.

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Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt. Dieser ist nach § 132 Abs. 4 GVG für die Beantwortung grundsätzlicher Rechtsfragen insbesondere dann zuständig ist, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist. Das maßgebliche Revisionsverfahren betrifft die Strafbarkeit von Beteiligten am sog. Pharmamarketing. Die anstehende Entscheidung des Senats wird sich auch maßgeblich auf die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten, Hilfsmittelerbringern und Medizintechnikindustrie auswirken.

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